Hallo liebe(r) Zugezogene(r), Pforzheimer(in) und Besucher(in) dieser wunderschönen Stadt! Auf Pforzheim NEXT findest du ab sofort nützliche Informationen zum bürgerlichen Leben.
Aus unserem Team gibt es auch Zugezogene und es fehlte eine überschaubare Seite mit Anlaufstellen, Behörden und Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns auch jederzeit auf Vorschläge für nützliche Informationen, die auf dieser Seite gelistet werden sollten.
Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können also eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Das Jugend- und Sozialamt ist Ansprechpartner und Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pforzheim für alle sozialen Fragen, einschließlich der Versorgung mit Sozialwohnungen und der Wohnraumförderung. Wir sind Ansprechpartner für junge, erwachsene, ältere und behinderte Menschen aller Nationalitäten.
Wir beraten, unterstützen und vermitteln in allen Fragen der Erziehung und in schwierigen Lebenslagen. Wir bieten Benachteiligten in der Gesellschaft und der Arbeitswelt vielfältige Integrations- und Fördermöglichkeiten.
Wir setzen uns für die Verbesserung der Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein. Der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung bzw. physischer und psychischer Gewalt liegt uns besonders am Herzen.
Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.
Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben- Zahlenkombination des Kennzeichens (Wunschkennzeichen) oder ein bestimmtes Unterscheidungszeichen bei wieder eingeführten „Altkennzeichen“ in einem Landkreis können Sie nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen. Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist nur gegen entsprechende Gebühr möglich.
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein (“EU-Führerschein”).
Sie müssen die theoretische und praktische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.
Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen. Die Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an. Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie z.B. Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.
In die Berechnung Ihres individuellen Bedarfs werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners angerechnet.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Elterneinkommen. Beispielsweise
Förderungsart
Ausnahmen sind möglich. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderung.
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und auf Ihren Wunsch Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Gültigkeitsdauer
Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden. Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. “Hellsehen” beispielsweise zählt nicht dazu.
Keine Gewerbe sind:
Zweck der Anmeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Anzeigepflichtig sind